Generelle Biertrinkerregeln
Regel 1
[Wer Bier verkippt, wird weggeschnippt]
(1) Sollte in einer Runde ein Mittrinker eine tropfenübertreffende Menge an Bier verkippen, so wird er durch einen Mittrinker mit dem Schnipsen eines Fingers an ein Ohr bestraft.
(2) Es steht dem Besitzer der Lokation zu, zu schnipsen. Sollte dieser verzichten oder in einer Gruppe außerhalb fester Lokationen Bier verkippt werden, schnipst der Besitzer des verkippten Bieres. Sollte dieser Besitzer der Verkipper sein, schnipst der Mittrinker, der dies zuerst bemerkt. Ein Vorrecht auf Schnipsen kann jederzeit übertragen werden.
(3) Sollte während des Verkippens das Trinkgefäß zu Bruch gehen, wird der Verkipper mit doppeltem Schnipsen bestraft.
Regel 2
[Prostpflicht]
(1) Nach dem Öffnen eines neuen Bieres muss mit jedem Mittrinker angestoßen werden. Der Verstoß gegen diese Regel wird mit fünf Minuten ignorieren seitens der Mittrinker bestraft.
(2) Sollte ein Mittrinker diese Regel missachten, so wird auch er fünf Minuten ignoriert.
(3) Beim Zuprosten wird in die Augen geschaut. Die Missachtung der Regel wird wie oben angegeben bestraft.
(4) Ausnahme hierbei spielt eine Runde mit fünf oder mehr Mittrinkern. In einer solchen kann aus Zeitspargründen auch gemeinsam angestoßen werden. Hierfür hält jeder sein Trinkgefäß in die Mitte der Runde, so dass alle Gefäße sich berühren. Es wird auf die Gefäße geguckt, nicht in alle Augenpaare.
Regel 3
[Gesetzliche Regelung zum Trinken von Mischbier]
Es ist Biertrinkern für gewöhnlich nicht gestattet, Mischbier zu trinken. Es bestehen jedoch folgende Ausnahmen:
– bei Aussentemperaturen über 30 Grad Celsius ist der Genuss von Alsterwasser gestattet.
– das Mischen von Bier mit Spirituosen wie Korn ist erlaubt.
Regel 4
[Allgemeine Regelung zum Öffnen von Flaschenbier]
(1) Das Öffnen von Bierflaschen geschieht mit einem Hilfsmittel nach Wahl.
(2) Sollte ein Mittrinker die Worte „Lass ihn fliegen“ erwähnen, wenn ein anderer gerade dabei ist, sein Bier zu öffnen, so muss dieser versuchen, den Kronkorken möglichst gut fliegen zu lassen. Dabei zählen sowohl Flugweite, als auch das entstehende Ploppgeräusch.
(3) Selbiges gilt für Bügelflaschen mit den Worten „Plopp ohne Ende“, hierbei zählt jedoch nur das Geräusch.
Regel 5
[Absolute Heiligkeit des Bieres]
Es ist verboten, schlecht über Bier zu reden.
Regel 6
[Bier auf Wein, das lass sein]
Der gleichzeitige Genuss von Bier und Wein oder der Genuss dieser beiden Getränke mit einer Pause, die eine halbe Stunde unterschreitet, ist verboten. Dabei spielt die Reihenfolge keine Rolle.